Allgemeine Geschäftsbedingungen der ciaras ag
I. Grundsatz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der ciaras ag (CHE-113.703.436) («Ciaras» oder «Online-Shop») und ihren Kunden («Kunde») für die im Online-Shop der Ciaras getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge. Sie gehen allfällig anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in jedem Fall vor, ausser Ciaras hätte solche ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
Ciaras behält sich das Recht vor, die AGB‘s zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.
II. Verkaufsbedingungen / Bezug von Produkten
2. Vertragsabschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher online-Katalog bzw. eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, das Produkt und im Online-Shop zu bestellen.
Eine Bestellung gilt als Angebot an den Online-Shop zum Abschluss eines Vertrages.
Nach Übermittlung der Bestellung erhält der Kunde automatisch eine Eingangsbestätigung, die dokumentiert, dass die Bestellung beim Online-Shop eingegangen ist. Nach Empfang dieser Eingangsbestätigung kann der Kunde die Bestellungen nicht mehr ändern und ist an diese gebunden.
Der Online-Shop ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorübergehend nicht lieferbare Produkte können nicht vorgemerkt werden.
Ein Vertrag kommt erst durch den Versand der bestellten Produkte bzw. Vereinbarung des Liefertermins bzw. Zustellung der Abholeinladung zustande. Sobald die Bestellung versendet wurde, wird dies dem Kunden per E- Mail mitgeteilt.
Ist der Vertragsgegenstand allerdings eine Spezialanfertigungen oder eine Sonderbestellung, so kommt der Vertrag mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Bestellung zustande.
3. Lieferung, Annahme, Prüf- und Rügeobliegenheiten
Die im Online-Shop angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen ab Bestellung bzw. bei Vorauskasse ab Zahlungseingang zu laufen.
Mit der Eingangsbestätigung der Bestellung wird dem Kunden ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt.
Ansprüche aus Lieferverzug oder (Teil-) Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen. Ciaras behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls Fabrikation oder Lieferung innerhalb der gesetzten Frist ausserordentlich erschwert oder unmöglich werden. Lieferverzögerungen geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. Teillieferungen sind zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt der Lieferung diese anzunehmen, unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen (Eingang bei Ciaras), schriftlich bei Ciaras zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei Ciaras zu rügen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
Die von Ciaras vertriebenen Produkte sind Naturprodukte. Aus diesem Grund ist es möglich, dass sich Farbe, Konstitution oder Duft leicht unterscheidet.
4. Erfüllungsort und Gefahrtragung
Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die Lieferung als erfüllt und Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, wenn der Kaufgegenstand die Geschäftsräume von Ciaras oder bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten von Ciaras verlassen hat.
Werden ICC Incoterms verwendet, so gelten die jeweils aktuellen offiziellen Anwendungsregeln der ICC (International Chamber of Commerce) als integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde alleine für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit der Handhabung, dem Umgang oder dem Handel mit Chemikalien bzw. Gefahrengut verantwortlich. Der Kunde bestätigt, die entsprechende Gesetzgebung (z.B. ADR, Chemikaliengesetz, Umweltschutzgesetz, Lebensmittelgesetz, Gewässerschutzgesetz, Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, etc.) sowie die einschlägigen Verordnungen zu kennen und einzuhalten.
5. Gewährleistung und Haftung
Ciaras wird mangelhafte Produkte nach eigener Wahl zurücknehmen und durch mangelfreie Ware ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten, sofern der Mangel in Übereinstimmung mit Ziffer 3 gerügt wurde. Jedwelche Gewährleistungsansprüche des Kunden verwirken 12 Monaten nach Vertragsschluss.
Die Haftung für einen allfälligen Schaden beim Kunden aufgrund mangelhafter Produkte oder ein anderen Vertragsverletzung sind soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Insbesondere haftet Ciaras nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte und mittelbare Schäden (wie entgangener Gewinn, Verlust an Aufträgen, etc.), für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch den Kaufgegenstand selbst oder dessen Gebrauch oder durch Verletzung von Produktesicherheitsvorschriften oder Vorschriften der Chemikaliengesetzgebung entstehen, oder für durch Drittpersonen bzw. Hilfspersonen verursachte Schäden.
6. Preise und Konditionen
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, Mehrwertsteuer (MwSt.) gemäss Angaben im Online-Shop und, wenn anwendbar, inkl. vorgezogener Recyclinggebühr («vRG»). Massgebend ist der Preis im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung. Bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Lieferung usw. werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
Der Online-Shop kann Vorauskasse verlangen. Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die bestellten Produkte werden bis zum Zahlungseingang nicht reserviert und können zwischenzeitlich vergriffen sein.
Als Zahlungsmittel werden Online-Banking, Bank-/oder Postüberweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), TWINT und Debitkarte (Postcard) akzeptiert. Bei Zahlung mit Kreditkarte sowie Debitkarte erfolgt die Abbuchung nach dem Versand der Ware.
Sämtliche Preisangaben stützen sich auf die bei Offertstellung herrschenden Kostenfaktoren. Ergeben sich nach Bestellung und vor Lieferung Erhöhungen der Beschaffungskosten durch Preisaufschläge bei Zulieferanten, durch (zusätzliche) fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transport- oder Versicherungskosten, stärkere Währungsschwankungen oder ähnliches, so behält sich Ciaras eine entsprechende Preisanpassung vor. Anstelle einer Preisanpassung behält Ciaras sich vor, vom Vertrag zurückzutreten und eine neue Offerte zu unterbreiten.
7. Leihgebinde
Container, Fässer, Kunststoffpaletten, Drumtainer und Paloxen stehen den Kunden als Leihgebinde zur Verfügung. Nicht zurück gegebene Leihgebinde werden in Rechnung gestellt. Ciaras behält sich vor, für die Gebinde ein Depot zu verlangen.
8. Datenschutz
Der Online-Shop weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassofirma) weitergegeben werden, unter anderem auch in Länder, welche allenfalls nicht über einen gleichwertigen Datenschutz verfügen. Der Kunde erklärt sich mit der Zustimmung zu diesen AGB‘s mit dieser Datennutzung einverstanden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Ciaras und ihren Kunden ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) vom 11. April 1980.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Ciaras. Ciaras ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Sitz des Kunden oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird der übrige Teil dadurch nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung ist diese durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
ciaras ag, Industriestrasse 135, CH-9200 Gossau
20. Mai 2023, Gossau